ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Diese Bedingungen werden noch um die Sonderbedingungen ergänzt, in denen die Vorgehensweise der ADM - Team Heavy Weight ferner erläutert wird. Diese Sonderbedingungen werden jedem neuen Vertragspartner anläßlich des Versandes eines ersten Angebotes übersendet. Diese Sonderbedingungen werden dauernd während der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien Anwendung finden. Insoweit der Kunde ein zusätzliches Exemplar der Sonderbedingungen wünscht, wird dieses auf erstes Anfordern besorgt.
1. Vorliegende Bedingungen beherrschen alle professionellen Beziehungen zwischen der ADM - Team Heavy Weight und ihren Vertragspartnern, ungeachtet ob dieser Vertragspartner ein Kaufmann, ein Industrieller oder eine Privatperson ist. Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich bestimmt worden ist, haben diese Bedingungen den Vorrang vor allen anderen möglichen Bedingungen der Vertragspartner. Die Bedingungen werden je nach den unterschiedlichen Eigenschaften aufgeteilt, die ADM - Team Heavy Weight in Ausführung ihrer Leistungen einnehmen kann
2. Die ADM - Team Heavy Weight tritt infolge des Gesetzes vom 26. Juni 1967 immer wenn sie in eigenem Namen aber im Auftrag und für Rechnung des Kunden die Behandlung, die Lagerung, den Transport und den weiteren Vertrieb von Ware organisiert und/oder fûr die administrative Abwicklung von Ein- und Ausfuhr von Ware sorgt, als Spediteur auf. Wenn die ADM - Team Heavy Weight im Rahmen der Organisation eines ‘außergewöhnlichen Transportes' die Anträge auf Einholung der erforderlichen Genehmigungen einreicht, tritt sie stets im Auftrag und für Rechnung des Kunden auf. So geht die ADM - Team Heavy Weight eine Mittelsverpflichtung ein, im Gegensatz zu einer Verpflichtung, die einen bestimmten Erfolg versichern soll. Die ADM - Team Heavy Weight haftet daher nur für die durch sie selber oder ihre Mitarbeiter begangenen Irrtümer oder Versäumnisse, diejenigen Handlungen ausgeschlossen, die für Drittpersonen getätigt wurden.
3. Die Vergütung der schädlichen Folgen Ihrer Irrtümer oder Versäumnisse, zu denen sie eventuell gehalten sein könne, werden in ihrer Eigenschaft als Spediteur auf maximal 2.478,93 Euro pro ihr anvertrauten Auftrag beschränkt. Nur im Falle von bewiesenem absichtlichen Handeln durch die ADM - Team Heavy Weight wird diese jedwede bewiesenen Schäden ohne irgendeine Einschränkung ersetzen.
4. Die ADM - Team Heavy Weight tritt als Frachtführer ab dem Augenblick auf, wo sie sich verpflichtet hat, selber den Transport auszuführen. Die CMR-Bestimmungen kommen dann stets zur Anwendung, ungeachtet, ob es internationalen oder nationalen Straßentransport, Schwertransport oder außergewöhnlichen Transport betrifft. Der Absender und der Empfänger sind stets für das Verladen und das Stauen der Ware, wie auch für deren Entladung verantwortlich. Auch wenn der Fahrer beim Verladen anwesend ist und sogar beim Verladen, Stauen oder Entladen hilft, handelt dieser völlig unter der Gewalt, der Leitung und der Aufsicht des Absenders bzw. des Empfängers.
5. Die ADM - Team Heavy Weight interveniert als Lagerverwalter und Güterbehandler, wenn sie vor oder nach einem Transport beauftragt wird, die Ladung unter sich zu halten. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend entgeltliche Lagerung werden dann zur Anwendung kommen. Die Vergütung für die schädlichen Folgen ihrer Irrtümer oder Versäumnisse, zu denen sie gehalten sein könne, beschränkt sich auf höchstens 2.478,93 Euro pro Warenlos, das ihr in einem Auftrag zuerkannt wurde. Nur im Falle des bewiesenen absichtlichen Handelns durch die ADM - Team Heavy Weight werden alle bewiesenen Schäden uneingeschränkt ersetzt.
6. Die Leistungen der ADM - Team Heavy Weight werden folgendermaßen vergütet
- Die Parteien setzen im voraus anhand von einer Leistungsbeschreibung den Preis fest, der mit einem bestimmten Auftrag verbunden wird. Die Preise der ADM - Team Heavy Weight bleiben während zweier Monate unverändert ab dem Tage des Einverständnisses zwischen den Parteien. Es wird angenommen, daß Mehrarbeiten, die für die Erledigung des Auftrages notwendig sind, durch den Auftraggeber zum selben Preise bestellt und angenommen sind, wie im Angebot vorgesehen. Insofern im Angebot nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die Preise für Transporte, die während der normalen Arbeitswoche ausgeführt werden. Für Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen kann bei der Ausführung des Transportauftrages ein Zuschlag angerechnet werden.
- Wenn der Auftrag nach Kenntnisnahme vom Angebot bestätigt ist, bleibt stets im Falle einer nachträglichen Stornierung des Auftrages eine Pauschalentschädigung von 20% der bedungenen Submissionssumme durch den Kunden geschuldet. Diese Entschädigung gleicht den Gewinnausfall aus, den die ADM - Team Heavy Weight für diesen Auftrag zu erwarten hatte. Daneben ist der Kunde gehalten, alle schon gemachten Unkosten oder die noch zu erwartenden Unkosten für schon gemachte Bestellungen, nach Vorlage der nötigen Belege durch die ADM - Team Heavy Weight, integral zurückzuzahlen.
- Die Rechnungen sind stets in bar bezahlbar, insofern zwischen den Parteien nichts anders schriftlich bedungen worden ist. Ist nur eine einzige Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht bezahlt, so werden alle weiteren, noch offenen Rechnungen von Rechts wegen unmittelbar zahlbar, selbst wenn die Zahlung dieser Rechnungen noch nicht fällig ist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung beginnen 12% Zinsen im Jahr automatisch ab Verfall zu laufen. Nachdem eine Zahlungsaufforderung erfolglos geblieben ist, wird noch zusätzlich eine Pauschalentschädigung über 10% auf die schuldige Summe, mindestens jedoch 24,78 Euro angerechnet.
7. Im Streitfall sind die Turnhoutener Gerichte zuständig, vom Streit Kenntnis zu nehmen. Auf diese Bedingungen kommt stets Belgisches Recht zur Anwendung.